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Entsprechenserklärung 2008
zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2008
Für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist die offene und transparente Kommunikation mit den Aktionären, Kunden, Mitarbeitern und der interessierten Öffentlichkeit eine Selbstverständlichkeit. Daher begrüßen wir die freiwilligen Selbstverpflichtungen des Deutschen Corporate Governance Kodex als positives Signal zur Stärkung des Vertrauens und der Glaubwürdigkeit auf dem Kapitalmarkt.
Geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter und Aufsichtsrat der Lindner Holding KGaA erklären nach § 161 Aktiengesetz hiermit, dass den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2007 bis auf folgende Abweichungen entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird:
Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen sowie der Geschäftsbericht werden ausgelegt und den Aktionären auf Verlangen übermittelt.
Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wird im Internet veröffentlicht.
Den Empfehlungen zur Gestaltung und Offenlegung der Vorstandsvergütungen wird nur in Teilen entsprochen. Ein separater Vergütungsbericht wird nicht erstellt.
Die Hauptversammlung vom 21. Juli 2006 hat beschlossen, dass die individuelle Angabe der Bezüge des geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafters unterbleibt. Dieser Beschluss gilt für das am 1. Januar 2006 begonnene Geschäftsjahr und die weiteren vier folgenden Geschäftsjahre.
Eine grundsätzliche Altersgrenze für geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder besteht nicht, da wir der Auffassung sind, dass es für den Erfolg eines Unternehmens nur von Vorteil sein kann, wenn die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Leistungsfähigkeit der Entscheidungsträger nicht durch feste Altersgrenzen eingeschränkt wird.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt nicht, einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einzurichten. Das Gesamtorgan befasst sich mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance sowie der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden auch künftig an diesen wesentlichen Aufgaben unmittelbar mitwirken.
Die Bildung eines Nominierungsausschusses ist nicht beabsichtigt.
Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder werden, wie im Handelsgesetzbuch vorgesehen, im Anhang des Konzernabschlusses angegeben, jedoch unterbleibt im Corporate Governance Bericht die individualisierte Aufteilung in unterschiedliche Komponenten. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet lediglich einen fixen Bestandteil.
Den Anforderungen des Regelwerks M:access wird entsprochen.
Von der Offenlegung der Liste von Drittunternehmen, an denen die Gesellschaft eine nicht unbedeutende Beteiligung hält, und der Beziehungen zu Aktionären, die als nahestehende Personen zu qualifizieren sind, wird abgesehen.
Der Konzernabschluss 2008 wird unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Die Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen soll die Publizierung von Zwischenabschlüssen ersetzen.
Der vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüfte Konzernabschluss wird innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen veröffentlicht.
Arnstorf, im Dezember 2008
Hans Lindner Rolf Schäfer
Geschäftsführender persönlich Vorsitzender des Aufsichtsrates
haftender Gesellschafter