Panik- und Notausgang

Panik- und Notausgänge sind zentrale Bestandteile von Flucht- und Rettungswegen und gewährleisten, dass Menschen ein Gebäude im Ernstfall sicher und ohne Hindernisse verlassen können – selbst bei Feuer, Rauch, Stromausfall oder in Stresssituationen.

Die Systeme der Lindner Group verbinden Sicherheit, Funktionalität und Barrierefreiheit. Unsere Türelemente lassen sich individuell an Gebäudestrukturen und Nutzungsanforderungen anpassen und erfüllen alle relevanten europäischen Normen. So entsteht ein durchdachtes Fluchtwegkonzept das Menschen zuverlässig schützt – in öffentlichen und Wohngebäuden ebenso wie in betrieblichen Anlagen.

Türen mit Panik- und Notausgangsfunktion

Unsere Türelemente lassen sich individuell mit Notausgangs- oder Panikverschlüssen ausstatten:

  • Notausgangsverschlüsse (DIN EN 179): Für Türen, deren Nutzer mit der Bedienung vertraut sind. Ein einfacher Handgriff genügt, um die Tür zu öffnen.
  • Panikverschlüsse (DIN EN 1125): Für Türen, die auch von unerfahrenen Personen in Paniksituationen leicht geöffnet werden können. Selbst unter Druck, z. B. wenn viele Menschen gleichzeitig durch die Tür drängen, ist eine sichere Flucht gewährleistet.

Alle Türen erfüllen die vorgeschriebenen Mindestbreiten und gewährleisten vollständige Barrierefreiheit ohne Schwellen oder störende Anschläge. Teil- oder Vollpanikfunktionen sorgen dafür, dass der Durchgang im Notfall schnell und unkompliziert geöffnet werden kann.

Regelmäßige Prüfungen, Wartung und Dokumentation sind entscheidend, um die Funktionsfähigkeit im Ernstfall zu garantieren. Jede Tür wird vor Ort kontrolliert, die Wartungsunterlagen dokumentiert und die sichere Handhabung gewährleistet.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

Seit April 2003 gelten die harmonisierten europäischen Normen für Flucht- und Rettungswege: DIN EN 179 und DIN EN 1125. Beide Normen wurden Ende Februar 2004 in die Bauregelliste aufgenommen und sind damit Bestandteil des deutschen Baurechts.

Die Normen regeln:

  • Anforderungen und Prüfungen der Verschlusssysteme
  • CE-Kennzeichnung und Qualitätsstandards
  • Funktionsweise bei normalem Betrieb und im Notfall

Nicht geregelt wird die konkrete Gestaltung des Fluchtweges – diese Anforderungen legt die zuständige Bauaufsichtsbehörde fest.

Forschung und Entwicklung

Wir sind immer für Sie da!

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Muss eine Fluchttür ein Panikschloss haben?

Was muss bei Notausgangstüren beachtet werden?

Referenzen

Unsere Projekte weltweit

Einmal um den ganzen Globus und wieder zurück in unsere Heimat Arnstorf: Mit unseren Bauprojekten sind wir nahezu überall vertreten! Egal, ob Neubau oder Sanierung, ob Innenausbau, Gebäudehülle oder Isoliertechnik – unsere Referenzen bestehen aus einer bunten Mischung voller neuer Herausforderungen und beeindruckender Ergebnisse.